# Ausländerbehörde Backnang

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Backnang? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/backnang
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 7.100 (18,3 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Sachgebiet Ausländerbehörde der Stadt Backnang

- Im Biegel 13, 71522 Backnang
- Telefon: 07191 894-332
- E-Mail: auslaenderamt@backnang.de
- Website: https://www.backnang.de/-/behoerdenwegweiser/sachgebiet-auslaenderbehoerde--gewerbe--waffenbehoerde/oe6013309
- Termin buchen: https://www.backnang.de/service/buergeramt-und-e-buergerdienste/online-terminvereinbarung
- Öffnungszeiten: Mo 8:30-12 Uhr; Di 8:30-12 Uhr; Mi 8:30-12 und 15-18 Uhr; Do nicht genannt; Fr 8:30-13 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
- Website der Behörde: https://www.backnang.de/-/behoerdenwegweiser/sachgebiet-auslaenderbehoerde--gewerbe--waffenbehoerde/oe6013309 (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Fachbereich Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht (Einbürgerung)

- Rötestraße 17, 71332 Waiblingen
- Telefon: 07151 501-3400
- E-Mail: einbuergerung@rems-murr-kreis.de
- Website: https://www.rems-murr-kreis.de/themen-und-anliegen/integration-und-migration/einbuergerung-und-staatsangehoerigkeit
- Öffnungszeiten: Ausländeramt am Standort: Mo bis Fr 8:30-12 Uhr; Do zusätzlich 13:30-18 Uhr
- Website der Behörde: https://www.rems-murr-kreis.de/themen-und-anliegen/integration-und-migration/einbuergerung-und-staatsangehoerigkeit (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Backnang?

Für Backnang gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Backnang nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.