# Ausländerbehörde Bietigheim-Bissingen

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Bietigheim-Bissingen? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/bietigheim-bissingen
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 8.800 (20,2 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Ausländerbehörde (Ausländeramt) der Stadt Bietigheim-Bissingen

- Löchgauer Straße 22, 74321 Bietigheim-Bissingen
- E-Mail: auslaenderwesen@bietigheim-bissingen.de
- Website: https://buergerservice.bietigheim-bissingen.de/auslaenderamt/
- Termin buchen: https://buergerservice.bietigheim-bissingen.de/auslaenderamt/terminanfrage/
- Öffnungszeiten: Mo und Di Terminvergabe 8-12 und 14-16 Uhr; Mi offene Sprechzeit 8-12 Uhr (nur Asylbewerber); Do offene Sprechzeit 8-12 und 14-18 Uhr (nur Drittstaater und EU-Bürger); Fr offene Sprechzeit 8-12 Uhr
- Website der Behörde: https://buergerservice.bietigheim-bissingen.de/auslaenderamt/ (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Landratsamt Ludwigsburg, Staatsangehörigkeitsbehörde (Einbürgerungen)

- Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg
- Telefon: 07141 144-66150
- Mo bis Fr 8:30-12 Uhr; Mo bis Mi 13:30-15:30 Uhr; Do 13:30-18 Uhr
- E-Mail: staatsangehoerigkeitswesen@landkreis-ludwigsburg.de
- Website: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/verkehr-sicherheit-ordnung/sicherheit-ordnung/einbuergerungen/
- Website der Behörde: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/verkehr-sicherheit-ordnung/sicherheit-ordnung/einbuergerungen/ (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Bietigheim-Bissingen?

Für Bietigheim-Bissingen gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Bietigheim-Bissingen nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.