# Ausländerbehörde Celle

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Celle? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Niedersachsen
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/celle
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 6.100 (9,1 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Ausländerangelegenheiten der Stadt Celle (Ausländerbehörde)

- Am Französischen Garten 1, 29221 Celle
- Telefon: +49 5141 12-3360
- E-Mail: abh@celle.de
- Website: https://www.celle.de/Stadt/Stadtverwaltung/Aufbauorganisation/Oberb%C3%BCrgermeister/Dezernat-II-Soziales-und-Bildung/B%C3%BCrgerservice/Ausl%C3%A4nderangelegenheiten/
- Öffnungszeiten: Terminzeiten (nur nach vorheriger Vereinbarung): Montag 8 - 13 Uhr; Dienstag und Mittwoch geschlossen für den Publikumsverkehr; Donnerstag 8 - 17 Uhr; Freitag 8 - 13 Uhr
- Website der Behörde: https://www.celle.de/Stadt/Stadtverwaltung/Aufbauorganisation/Oberb%C3%BCrgermeister/Dezernat-II-Soziales-und-Bildung/B%C3%BCrgerservice/Ausl%C3%A4nderangelegenheiten/ (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Einbürgerung, Ausländerangelegenheiten der Stadt Celle

- Am Französischen Garten 1, 29221 Celle
- Telefon: +49 5141 12-3350
- E-Mail: eb@celle.de
- Website: https://www.celle.de/Stadt/Stadtverwaltung/Aufbauorganisation/Oberb%C3%BCrgermeister/Dezernat-II-Soziales-und-Bildung/B%C3%BCrgerservice/Ausl%C3%A4nderangelegenheiten/
- Website der Behörde: https://www.celle.de/Stadt/Stadtverwaltung/Aufbauorganisation/Oberb%C3%BCrgermeister/Dezernat-II-Soziales-und-Bildung/B%C3%BCrgerservice/Ausl%C3%A4nderangelegenheiten/ (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Celle?

Für Celle gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Celle nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.