# Ausländerbehörde Friedrichshafen

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Friedrichshafen? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/friedrichshafen
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 10.200 (16,3 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Sachgebiet Ausländeramt der Stadt Friedrichshafen (Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung)

- Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen
- Telefon: +49 7541 203 52162
- E-Mail: auslaenderamt@friedrichshafen.de
- Website: https://www.friedrichshafen.de/buerger-stadt/rathaus-buergerservice/aemter-a-z/detailseite/amt/sachgebiet-auslaenderamt/
- Termin buchen: https://stadt-friedrichshafen.saas.smartcjm.com/m/stadt-friedrichshafen/extern/calendar/?uid=d3c65e9a-267a-473f-9426-943caa2b0865
- Öffnungszeiten: Mo. 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr; Di. 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr; Mi. 08:00 - 13:00 Uhr; Do. 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr; Fr. 08:00 - 13:00 Uhr; Sa. 09:00 - 13:00 Uhr
- Website der Behörde: https://www.friedrichshafen.de/buerger-stadt/rathaus-buergerservice/aemter-a-z/detailseite/amt/sachgebiet-auslaenderamt/ (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Landratsamt Bodenseekreis, Einbürgerungsbehörde

- Telefon: 07541 204-3737
- Telefon-Sprechzeit für Notfälle nur mittwochs 09:00 - 12:00 Uhr
- Website: https://www.bodenseekreis.de/ordnung-sicherheit/auslaenderwesen/einbuergerung/
- Website der Behörde: https://www.bodenseekreis.de/ordnung-sicherheit/auslaenderwesen/einbuergerung/ (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Friedrichshafen?

Für Friedrichshafen gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Friedrichshafen nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.