# Ausländerbehörde Geislingen an der Steige

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Geislingen an der Steige? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/geislingen-an-der-steige
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 5.400 (19,4 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Ausländerbehörde der Stadt Geislingen an der Steige

- Schloßgasse 3, 73312 Geislingen an der Steige
- Telefon: 07331 24-0
- E-Mail: abh@geislingen.de
- Website: https://www.geislingen.de/de/buerger/rathaus-info/stadtverwaltung/kontakt-oeffnungszeiten
- Termin buchen: https://reservation.frontdesksuite.com/geislingen/termine
- Öffnungszeiten: Mo bis Fr nur mit Termin; Öffnungszeiten Schubarthaus: Mo bis Fr 8-12 Uhr; Mo 14-17 Uhr; Do 14-18 Uhr
- Website der Behörde: https://www.geislingen.de/de/buerger/rathaus-info/stadtverwaltung/kontakt-oeffnungszeiten (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Landratsamt Göppingen, Rechts- und Ordnungsamt (Einbürgerungsbehörde)

- Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen
- Telefon: 07161 202-5101
- E-Mail: ordnungsamt@lkgp.de
- Website: https://www.landkreis-goeppingen.de/landratsamt/aemter/rechts--u-ordnungsamt/einbuergerungenstaatsangehoerigkeitsrecht
- Öffnungszeiten: Mo 8-15:30 Uhr; Di 7:30-12 Uhr; Mi geschlossen; Do 8-12 und 13:30-17:30 Uhr; Fr 7:30-12 Uhr; weitere Termine nach Vereinbarung
- Website der Behörde: https://www.landkreis-goeppingen.de/landratsamt/aemter/rechts--u-ordnungsamt/einbuergerungenstaatsangehoerigkeitsrecht (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Geislingen an der Steige?

Für Geislingen an der Steige gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Geislingen an der Steige nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.