# Ausländerbehörde Heidenheim an der Brenz

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Heidenheim an der Brenz? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/heidenheim-an-der-brenz
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 9.500 (18,8 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Bürger- und Standesamt (Ausländerwesen), Stadt Heidenheim an der Brenz

- Grabenstraße 9, 89522 Heidenheim an der Brenz
- Keine zentrale Nummer: Telefonnummer richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens (z. B. Nk-San: (0 73 21) 3 27 33 21; A-Ali und B-Cak: (0 73 21) 3 27 35 10; Verpflichtungserklärung: (0 73 21) 3 27 35 17). Mittwoch telefonisch nicht erreichbar. Telefonische Erreichbarkeit Mo, Di 08:30-12:00; Do 08:30-12:00 und 14:00-18:00; Fr 08:30-12:30 Uhr
- E-Mail: auslaenderwesen@heidenheim.de
- Website: https://www.heidenheim.de/-/behoerdenwegweiser/buerger--und-standesamt-auslaenderwesen/oe6008379
- Website der Behörde: https://www.heidenheim.de/-/behoerdenwegweiser/buerger--und-standesamt-auslaenderwesen/oe6008379 (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Ausländer und Einbürgerungen, Landratsamt Heidenheim

- Felsenstraße 36 (Haus A), 89518 Heidenheim an der Brenz
- Telefon: 07321 321-0
- E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-heidenheim.de
- Website: https://www.landkreis-heidenheim.de/17362467
- Termin buchen: https://cqm9.cleverq.de/public/appointments/Auslaenderbehoerde_Landkreis_Heidenheim/index.html?lang=de
- Website der Behörde: https://www.landkreis-heidenheim.de/17362467 (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Heidenheim an der Brenz?

Für Heidenheim an der Brenz gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Heidenheim an der Brenz nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.