# Ausländerbehörde Kerpen

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Kerpen? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/kerpen
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 10.300 (15,5 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Ausländerbehörde der Kolpingstadt Kerpen (Abteilung 21.2 Ausländerwesen)

- Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
- Telefon: 02237 58-0 (Zentrale); Terminvergabe telefonisch 02237 58-656
- E-Mail: auslaenderamt@stadt-kerpen.de
- Website: https://www.stadt-kerpen.de/vv/produkte/aufenthaltserlaubnis-erteilung-verlaengerung-befristet.php
- Termin buchen: https://smartcx.kdvz-frechen.de/m/stadt-kerpen-abh/extern/calendar/?uid=0b7c9028-0734-4d3a-aeef-f42371fbee0a&wsid=9b4c3171-256b-4625-bd4b-3b817b3aa69f&lang=de
- Öffnungszeiten: Montag 08:30-15:30 Uhr; Dienstag 08:30-15:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:30-18:30 Uhr; Freitag 08:30-12:00 Uhr
- Website der Behörde: https://www.stadt-kerpen.de/index.phtml?mNavID=1708.99&sNavID=1708.231&La=1 (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Einbürgerungsbehörde der Kolpingstadt Kerpen

- Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
- Telefon: 02237 58-788
- Montag und Dienstag 08:30-15:30 Uhr, Donnerstag 08:30-18:30 Uhr
- E-Mail: einbuergerung@stadt-kerpen.de
- Website: https://www2.stadt-kerpen.de/index.phtml?NavID=1708.122&La=1
- Website der Behörde: https://www2.stadt-kerpen.de/index.phtml?NavID=1708.122&La=1 (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Kerpen?

Für Kerpen gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Kerpen nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.