# Ausländerbehörde Leinfelden-Echterdingen

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Leinfelden-Echterdingen? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/leinfelden-echterdingen
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 8.100 (19,7 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Ausländeramt der Stadt Leinfelden-Echterdingen

- Marktstraße 12, 70771 Leinfelden-Echterdingen
- Telefon: 0711 1600-980
- Mo 11-12 und 14-15 Uhr; Di 11-12 und 14-15 Uhr; Mi 8-10 Uhr; Do 14-15 Uhr; Fr 9-10 Uhr
- E-Mail: auslaenderbehoerde@le-mail.de
- Website: https://www.leinfelden-echterdingen.de/Startseite/Funktionslinks/Kontakt+Auslaenderbehoerde.html
- Öffnungszeiten: Öffnungszeiten ausschließlich mit Termin: Mo 8-12 Uhr; Di 8-12 Uhr; Mi 10-12 und 14-18 Uhr; Do 8-12 Uhr; Fr geschlossen
- Website der Behörde: https://www.leinfelden-echterdingen.de/Startseite/Funktionslinks/Kontakt+Auslaenderbehoerde.html (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Landratsamt Esslingen, Rechts- und Ordnungsamt, Staatsangehörigkeitsbehörde (Einbürgerungsbehörde)

- Telefon: 0711 3902-42702
- E-Mail: ordnungsamt@lra-es.de
- Website: https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/staatsangehoerigkeit+und+einbuergerung.html
- Öffnungszeiten: Einbürgerungsbehörde Plochingen: Mo und Di 8-12 Uhr; Mi geschlossen; Do 8-12 und 13:30-18 Uhr; Fr 8-12 Uhr
- Website der Behörde: https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/staatsangehoerigkeit+und+einbuergerung.html (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Leinfelden-Echterdingen?

Für Leinfelden-Echterdingen gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Leinfelden-Echterdingen nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.