# Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/leutkirch-im-allgaeu
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 3.300 (13,7 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Ausländerbehörde der Stadt Leutkirch im Allgäu (Fachbereich 32)

- Marktstraße 26 (Historisches Rathaus), 88299 Leutkirch im Allgäu
- Telefon: 07561 87-179
- Montag und Dienstag 9:00 - 11:00 Uhr; Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
- Website: https://www.leutkirch.de/auslaenderwesen
- Termin buchen: https://stadt-leutkirch.saas.smartcjm.com/m/buergerservice/extern/calendar/?uid=df918fa6-6e91-49a8-9de6-7a399f5145f1
- Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 11:30 Uhr; Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr; Freitag geschlossen
- Website der Behörde: https://www.leutkirch.de/de/Leben/Rathaus/Stadtverwaltung/oeffnungszeiten (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Landratsamt Ravensburg, Rechts- und Ordnungsamt, Einbürgerung und Personenstandsrecht

- Gartenstraße 107 (Kreishaus II), 88212 Ravensburg
- Telefon: 0751 85-0
- E-Mail: einbuergerung@rv.de
- Website: https://www.rv.de/ihr+anliegen/sicherheit+und+ordnung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung+beantragen
- Website der Behörde: https://www.rv.de/ihr+anliegen/sicherheit+und+ordnung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung+beantragen (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu?

Für Leutkirch im Allgäu gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.