# Ausländerbehörde Ludwigsburg

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Ludwigsburg? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/ludwigsburg
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 18.800 (20,2 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Ausländerbehörde der Stadt Ludwigsburg (Fachbereich Bürgerdienste)

- Wilhelmstraße 9, 71638 Ludwigsburg
- Telefon: 07141 910-2599
- Di bis Do 9-12 Uhr (zur Terminvereinbarung)
- Kontaktformular: https://formulare.ludwigsburg.de/intelliform/forms/fms-lb/standard/Auslaenderbehoerde-Kontakt/index
- Website: https://www.ludwigsburg.de/start/rathaus+und+service/auslaenderbehoerde.html
- Termin buchen: https://tempus-termine.com/termine/index.php?anlagennr=13&anlagentoken=Uq9dpZv7&anwendung=2&infotext=auslaender
- Öffnungszeiten: Mo 7:30-16 Uhr; Di 7:30-13 Uhr; Mi 7:30-13 Uhr; Do 8-18 Uhr; Fr 7:30-12 Uhr (Besuch nur mit Termin)
- Website der Behörde: https://www.ludwigsburg.de/-/verwaltungswegweiser/auslaenderbehoerde/oe6013344 (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Landratsamt Ludwigsburg, Staatsangehörigkeitsbehörde (Einbürgerungen)

- Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg
- Telefon: 07141 144-66150
- Mo bis Fr 8:30-12 Uhr; Mo bis Mi 13:30-15:30 Uhr; Do 13:30-18 Uhr
- E-Mail: staatsangehoerigkeitswesen@landkreis-ludwigsburg.de
- Website: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/verkehr-sicherheit-ordnung/sicherheit-ordnung/einbuergerungen/
- Website der Behörde: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/verkehr-sicherheit-ordnung/sicherheit-ordnung/einbuergerungen/ (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Ludwigsburg?

Für Ludwigsburg gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Ludwigsburg nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.