# Ausländerbehörde Lüneburg

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Lüneburg? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Niedersachsen
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/lueneburg
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 6.100 (8,2 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Ausländerbehörde der Hansestadt Lüneburg

- Am Ochsenmarkt 1, 21335 Lüneburg
- Telefon: +49 4131 309-3252
- Dienstag und Donnerstag 10 bis 12 Uhr
- E-Mail: abh@stadt.lueneburg.de
- Website: https://www.hansestadt-lueneburg.de/buergerservice/buergeramt/auslaenderbehoerde.html
- Öffnungszeiten: Besuch nur mit Termin; Abholung abholbereiter Dokumente ohne Termin: Montag 10:00 bis 13:00 sowie 14:00 bis 15:30 Uhr; Dienstag 10:00 bis 13:00 sowie 14:00 bis 15:30 Uhr; Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr; Donnerstag 10:00 bis 13:00 sowie 14:00 bis 15:30 Uhr; Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
- Website der Behörde: https://www.hansestadt-lueneburg.de/buergerservice/buergeramt/auslaenderbehoerde.html (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Einbürgerungsbehörde der Hansestadt Lüneburg

- Am Ochsenmarkt 1, 21335 Lüneburg
- Telefon: +49 4131 309-3255
- dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr
- E-Mail: eb@stadt.lueneburg.de
- Website: https://www.hansestadt-lueneburg.de/buergerservice/buergeramt/einbuergerung.html
- Website der Behörde: https://www.hansestadt-lueneburg.de/buergerservice/buergeramt/einbuergerung.html (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Lüneburg?

Für Lüneburg gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Lüneburg nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.