# Ausländerbehörde Offenburg

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Offenburg? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/offenburg
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 9.600 (15,2 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: AusländerBüro der Stadt Offenburg

- Spitalstraße 2, 77652 Offenburg
- Telefon: 0781 82-2223
- E-Mail: auslaenderbuero@offenburg.de
- Website: https://offenburg.de/de/leben-in-offenburg/buergerservice/auslaenderbuero/
- Termin buchen: https://stadt-offenburg.saas.smartcjm.com/m/stadt-offenburg-abh/extern/calendar/?uid=b1e095df-f682-4db2-996d-a8cd340c8366
- Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 8 - 12 Uhr; Donnerstag: 13 - 18 Uhr; Freitag: 8 - 12 Uhr; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Website der Behörde: https://offenburg.de/de/leben-in-offenburg/buergerservice/auslaenderbuero/ (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Migrationsamt des Landratsamtes Ortenaukreis (Ausländer, Staatsangehörigkeit, Standesamtsaufsicht)

- Badstraße 20a, 77652 Offenburg
- Telefon: 0781/805-9017 oder -9160
- E-Mail: einbuergerung@ortenaukreis.de
- Website: https://www.ortenaukreis.de/Politik-Verwaltung/Verwaltung/Sicherheit-Ordnung/Migrationsamt
- Website der Behörde: https://www.offenburg.de/de/leben-in-offenburg/integration/willkommen-in-offenburg/informationen-zur-einbuergerung/ (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Offenburg?

Für Offenburg gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Offenburg nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.