# Ausländerbehörde Rheinfelden (Baden)

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Rheinfelden (Baden)? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/rheinfelden-baden
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 6.600 (18,9 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Ausländerabteilung der Stadt Rheinfelden (Baden)

- Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden)
- Telefon: 07623 95-0
- E-Mail: auslaenderabteilung@rheinfelden.de
- Website: https://www.rheinfelden.de/Online-Antraege-Auslaenderbehoerde
- Termin buchen: https://www.rheinfelden.de/termin
- Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
- Website der Behörde: https://www.rheinfelden.de/Online-Antraege-Auslaenderbehoerde/Team-Auslaenderabteilung-team1852 (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Landratsamt Lörrach, Fachbereich Ordnung, Sachgebiet Ausländerwesen (Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde)

- Palmstraße 3, 79539 Lörrach
- Telefon: +49 7621 410-0
- Sachgebiet Ausländerwesen telefonisch nur montags, donnerstags und freitags 8 bis 10:30 Uhr
- E-Mail: mail@loerrach-landkreis.de
- Website: https://www.loerrach-landkreis.de/de/Service-Verwaltung/Fachbereiche/Ordnung/Sachgebiete/Sachgebiet?view=publish&item=level1&id=1037
- Website der Behörde: https://www.loerrach-landkreis.de/de/Service-Verwaltung/Fachbereiche/Ordnung/Sachgebiete/Sachgebiet?view=publish&item=level1&id=1037 (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Rheinfelden (Baden)?

Für Rheinfelden (Baden) gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Rheinfelden (Baden) nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.