# Ausländerbehörde Rüsselsheim am Main

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Rüsselsheim am Main? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Hessen
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/ruesselsheim-am-main
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 15.700 (23,9 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Bereich Einbürgerung und Migration (Ausländerbehörde), Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen, Stadt Rüsselsheim am Main

- Rheinstraße 3, 65428 Rüsselsheim am Main
- Telefon: 06142 83-2410
- Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
- E-Mail: auslaenderbehoerde@ruesselsheim.de
- Website: https://www.ruesselsheim.de/vv/oe/203010100000004938
- Website der Behörde: https://www.ruesselsheim.de/vv/produkte/tsabus/auslaenderangelegenheiten-8967810 (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Bereich Einbürgerung und Migration, Stadt Rüsselsheim am Main

- Rheinstraße 3, 65428 Rüsselsheim am Main
- Telefon: 06142 83-2410
- Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
- E-Mail: einbuergerung@ruesselsheim.de
- Website: https://www.ruesselsheim.de/vv/oe/203010100000004938
- Website der Behörde: https://www.ruesselsheim.de/vv/oe/203010100000004938 (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Rüsselsheim am Main?

Für Rüsselsheim am Main gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Rüsselsheim am Main nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.