# Ausländerbehörde Schwäbisch Hall

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Schwäbisch Hall? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/schwaebisch-hall
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 6.500 (15,2 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Ausländerangelegenheiten (Ausländerbehörde) der Stadt Schwäbisch Hall, Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung

- Gymnasiumstraße 2, 74523 Schwäbisch Hall
- Telefon: 0791 751-340
- E-Mail: auslaenderbehoerde@schwaebischhall.de
- Website: https://www.schwaebischhall.de/de/rathaus-service/verwaltung/organigramm/6024481/auslaenderangelegenheiten
- Öffnungszeiten: Mo 8-12 Uhr; Di 14-16 Uhr; Mi geschlossen; Do 8-12 und 14-17 Uhr; Fr 8-12 Uhr
- Website der Behörde: https://www.schwaebischhall.de/de/rathaus-service/verwaltung/organigramm/6024481/auslaenderangelegenheiten (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Landratsamt Schwäbisch Hall, 42.1 Ausländer- und Einbürgerungsbehörde / Personenstandsrecht

- Karl-Kurz-Straße 44, 74523 Schwäbisch Hall
- Telefon: 0791 755-7262
- Website: https://serviceportal.lrasha.de/kontakt-info/aemter-im-ueberblick/6058635/421-auslaender-und-einbuergerungsbehoerde-personenstandsrecht
- Termin buchen: https://serviceportal.lrasha.de/online-dienste/online-terminvergabe/amt-fuer-migration
- Öffnungszeiten: Mo und Di 8-12 und 13-15:30 Uhr; Mi 13-15:30 Uhr; Do 8-12 und 13-17 Uhr; Fr 8-12 Uhr
- Website der Behörde: https://serviceportal.lrasha.de/kontakt-info/aemter-im-ueberblick/6058635/421-auslaender-und-einbuergerungsbehoerde-personenstandsrecht (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Schwäbisch Hall?

Für Schwäbisch Hall gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Schwäbisch Hall nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.