# Ausländerbehörde Villingen-Schwenningen

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Villingen-Schwenningen? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/villingen-schwenningen
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 17.100 (19,1 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Bürgeramt, Abteilung Ausländerwesen der Stadt Villingen-Schwenningen

- Auf der Steig 6, 78052 Villingen-Schwenningen
- Telefon: 07721 / 82-1407
- E-Mail: auslaenderwesen@villingen-schwenningen.de
- Website: https://www.villingen-schwenningen.de/rathaus-leben/aemter-und-einrichtungen/buergeramt-abt-auslaenderwesen/
- Website der Behörde: https://www.villingen-schwenningen.de/wir-sind-fuer-sie-da/serviceleistungen-von-a-bis-z/auslaenderwesen/ (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Ausländer- und Einbürgerungsbehörde

- Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen
- Telefon: +49 7721 913-7580
- Website: https://www.lrasbk.de/index.php?La=1&object=tx,2961.10173.1&kuo=2&sub=0&NavID=2961.1520&La=1
- Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 8.00 - 11.30 Uhr; Donnerstag 8.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr; Freitag geschlossen; Termine auch außerhalb der Sprechzeiten möglich
- Website der Behörde: https://www.lrasbk.de/index.php?La=1&object=tx,2961.10173.1&kuo=2&sub=0&NavID=2961.1520&La=1 (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Villingen-Schwenningen?

Für Villingen-Schwenningen gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Villingen-Schwenningen nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.