# Ausländerbehörde Waldkirch

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Waldkirch? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/waldkirch
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 2.900 (13,3 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Ausländerbehörde der Stadt Waldkirch

- Marktplatz 1-5, 79183 Waldkirch
- Telefon: 07681 404-128
- Zusätzlich telefonisch: Mo, Di, Mi 13-16.30 Uhr; Do und Fr 8.30-12 Uhr
- E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt-waldkirch.de
- Website: https://www.stadt-waldkirch.de/-/behoerdenwegweiser/auslaender--und-personenstandswesen-stadt-waldkirch/oe6012964
- Termin buchen: https://www.stadt-waldkirch.de/start/buergerservice/online-terminvereinbarung.html
- Öffnungszeiten: Mo 8.30-12 Uhr; Di 8.30-12 Uhr; Mi 8.30-12 Uhr; Do 14-18 Uhr
- Website der Behörde: https://www.stadt-waldkirch.de/-/behoerdenwegweiser/auslaender--und-personenstandswesen-stadt-waldkirch/oe6012964 (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde, Ordnungsamt, Landratsamt Emmendingen

- Karl-Friedrich-Straße 96/1, 79312 Emmendingen
- Telefon: 07641 451-8124
- Telefonische Sprechzeiten: Mo 8:30-12:00; Di 8:30-12:00 und 14:00-15:30; Mi 14:00-15:30; Do 8:30-12:00 Uhr; Fr keine
- Website: https://www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/aemter-ansprechpersonen/aemter-organigramm/dezernat-4/ordnungsamt
- Website der Behörde: https://www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/aemter-ansprechpersonen/aemter-organigramm/dezernat-4/ordnungsamt (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Waldkirch?

Für Waldkirch gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Waldkirch nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.