# Ausländerbehörde Weinstadt

> Wie lange dauert ein Antrag bei der Ausländerbehörde Weinstadt? Echte Wartezeiten für Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte und Aufenthaltserlaubnis, gemeldet von Antragstellern.

- Bundesland: Baden-Württemberg
- Seite: https://aktenzeit.de/behoerde/weinstadt
- Stand: 2026-10-22
- Ausländische Einwohner (Schätzung): 5.000 (18,3 %, 2024)

## Gemeldete Wartezeiten

Noch keine Meldungen für diese Behörde.

## Kontakt

### Ausländerbehörde: Ausländeramt der Stadt Weinstadt (Sachgebiet Bürgerservice)

- Marktplatz 1, 71384 Weinstadt
- Telefon: 07151 693-208
- E-Mail: auslaenderabteilung@weinstadt.de
- Website: https://www.weinstadt.de/de/Stadt-Service/Stadtverwaltung/Mitarbeiter/Team?view=publish&item=staffGroup&id=7
- Termin buchen: https://reservation.frontdesksuite.com/weinstadt/termine
- Öffnungszeiten: Mo 8-12 Uhr; Di 8-12 Uhr; Mi geschlossen; Do 8-12 und 14-18 Uhr; Fr 8-12 Uhr (alle nur mit Termin)
- Website der Behörde: https://www.weinstadt.de/de/Stadt-Service/Stadtverwaltung/Mitarbeiter/Team?view=publish&item=staffGroup&id=7 (Geprüft am 2026-10-22)

### Einbürgerung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Fachbereich Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht (Einbürgerung)

- Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
- Telefon: 07151 501-3400
- E-Mail: einbuergerung@rems-murr-kreis.de
- Website: https://www.rems-murr-kreis.de/themen-und-anliegen/integration-und-migration/einbuergerung-und-staatsangehoerigkeit
- Website der Behörde: https://www.rems-murr-kreis.de/themen-und-anliegen/integration-und-migration/einbuergerung-und-staatsangehoerigkeit (Geprüft am 2026-10-22)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Weinstadt?

Für Weinstadt gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.

### Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Weinstadt nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Daten von Antragstellern gemeldet, nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.