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Aktenzeit

Häufige Fragen

Wie lange Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis und Blaue Karte dauern, welche Behörde zuständig ist und was gilt, während du wartest. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wartezeiten

Wie lange dauert eine Einbürgerung in Deutschland?

Nach 23 Meldungen auf Aktenzeit ist bundesweit die Hälfte der Anträge auf Einbürgerung nach 1682 Tagen noch offen (etwa 55 Monate). Zwischen den Behörden liegen große Unterschiede, deshalb lohnt der Blick auf die Seite deiner Behörde. Behörden, die selbst eine Bearbeitungszeit nennen, geben meist 12 bis 24 Monate an; München nennt 18 Monate und länger, Dresden bis zu 36 Monate (2026).

Wartezeit bei deiner Behörde finden

Wie lange dauert eine Niederlassungserlaubnis?

Nach 7 Meldungen auf Aktenzeit ist bundesweit die Hälfte der Anträge auf Niederlassungserlaubnis nach 115 Tagen entschieden (etwa 4 Monate). Zwischen den Behörden liegen große Unterschiede, deshalb lohnt der Blick auf die Seite deiner Behörde.

Alle Behörden

Wie lange dauert die Blaue Karte EU?

Dafür gibt es bundesweit noch zu wenige Meldungen für einen belastbaren Wert. Die Zahlen hängen stark von der Behörde ab; auf der Seite deiner Behörde siehst du gemeldete Wartezeiten und offizielle Angaben.

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Wie lange dauert die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?

Dafür gibt es bundesweit noch zu wenige Meldungen für einen belastbaren Wert. Die Zahlen hängen stark von der Behörde ab; auf der Seite deiner Behörde siehst du gemeldete Wartezeiten und offizielle Angaben.

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Warum dauert es bei der Ausländerbehörde so lange?

Viele Behörden haben große Rückstände. München meldete im Mai 2026 über 40.000 offene Einbürgerungsanträge (Mediendienst Integration). Seit der Reform 2024 sind die Antragszahlen stark gestiegen, und allein die Sicherheitsabfragen dauern in München laut Behörde vier bis sechs Monate.

Zahlen für München

Was kann ich tun, wenn nach drei Monaten keine Entscheidung da ist?

Lange Wartezeiten sind häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Mehr zur Untätigkeitsklage

Kann ich den Stand meines Antrags online prüfen?

Die meisten Behörden bieten keine Online-Abfrage an. Frag mit deinem Aktenzeichen über das Kontaktformular oder die E-Mail-Adresse auf der Seite deiner Behörde nach. Häufige Nachfragen beschleunigen die Bearbeitung meist nicht.

Kontaktdaten deiner Behörde

Zuständige Behörde

Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?

Die Behörde an deinem Wohnort: in kreisfreien Städten die Stadt, sonst der Landkreis. Rund 130 größere Städte haben eine eigene Ausländerbehörde, obwohl sie zu einem Kreis gehören. Wer im Ausland lebt, stellt Anträge auf Feststellung, Erklärung nach § 5 StAG oder Wiedergutmachung beim Bundesverwaltungsamt in Köln.

Behörde suchen

Was ist der Unterschied zwischen Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde?

Die Ausländerbehörde entscheidet über Aufenthaltstitel, die Einbürgerungsbehörde über die Staatsangehörigkeit. Oft ist es dieselbe Stelle, manchmal nicht: In Baden-Württemberg bearbeitet zum Beispiel häufig das Landratsamt die Einbürgerung, auch wenn die Stadt eine eigene Ausländerbehörde hat. Die Kontaktkarte auf jeder Behördenseite zeigt beide.

Was ist ein Aktenzeichen?

Die Nummer, unter der die Behörde deinen Antrag führt. Gib sie bei jeder Nachfrage an. Beim Bundesverwaltungsamt zählt Aktenzeit die Wartezeit ab dem Tag, an dem du das Aktenzeichen bekommen hast.

Wartezeiten beim Bundesverwaltungsamt

Einbürgerung: Regeln

Was sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung?

In der Regel: fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, Deutsch auf Niveau B1, bestandener Einbürgerungstest oder ein deutscher Schulabschluss, Lebensunterhalt ohne Bürgergeld (mit Ausnahmen), Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und keine relevanten Verurteilungen. Die Einbürgerung nach drei Jahren hat der Bundestag im Oktober 2025 wieder abgeschafft. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung; maßgeblich ist § 10 StAG.

§ 10 StAG

Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?

Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt das deutsche Recht grundsätzlich die Mehrstaatigkeit. Ob du deine bisherige Staatsangehörigkeit behältst, hängt vom Recht deines Herkunftsstaats ab.

Was kostet die Einbürgerung?

Derzeit 255 Euro pro Erwachsenem und 51 Euro für ein minderjähriges Kind, das zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird (§ 38 StAG, Stand Oktober 2026). Mehrere Länder fordern eine höhere Gebühr.

§ 38 StAG

Aufenthalt

Gilt mein Aufenthaltstitel weiter, während ich auf die Verlängerung warte?

Wenn du die Verlängerung vor Ablauf beantragt hast, gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung der Behörde als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Als Nachweis stellt die Behörde in der Regel eine Fiktionsbescheinigung aus. Bei einem verspäteten Antrag gilt das nicht automatisch.

§ 81 AufenthG

Über Aktenzeit

Wie berechnet Aktenzeit die Wartezeiten?

Aus den Daten, die Antragsteller melden: Antrag, Termine und Entscheidung. Der Median zeigt, nach wie vielen Tagen die Hälfte der Anträge entschieden ist. Offene Anträge zählen bis zu ihrer letzten Bestätigung mit, damit lange Wartezeiten nicht verloren gehen.

Zur Methodik

Ist Aktenzeit eine offizielle Seite?

Nein. Aktenzeit ist unabhängig und gehört zu keiner Behörde. Meldungen werden nicht geprüft; offizielle Zahlen sind als solche gekennzeichnet und verlinken ihre Quelle.

Ist meine Meldung anonym?

Ja. Du brauchst kein Konto, die E-Mail-Adresse ist freiwillig und wird nie veröffentlicht. Öffentlich erscheinen nur Antragsart, Monat und Wartezeit.

Wartezeit melden

Deine Wartezeit hilft anderen

Melde, wann du deinen Antrag gestellt hast. Es dauert etwa eine Minute und macht die Zahlen für alle genauer.