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Aktenzeit

Einbürgerung: Wie lange dauert die Bearbeitung?

Stand: 23. Oktober 2026. Quellen geprüft heute.

Wie lange eine Einbürgerung dauert, hängt stark von der Behörde ab. In vielen Städten dauert es ein Jahr oder länger, in manchen mehr als zwei Jahre. Wie lang die Wartezeit aktuell tatsächlich ist, zeigen die Meldungen von Antragstellern im folgenden Block.

Bundesweit, Einbürgerung, aus 23 Meldungen
Hälfte noch offen nach
1682 Tage
etwa 55 Monate
Live aus den Meldungen, letzte Meldung heute.

Warum die Wartezeiten so unterschiedlich sind

Es gibt keine bundeseinheitliche Frist. Jede Einbürgerungsbehörde arbeitet mit eigenem Personal, eigener Software und eigenem Rückstand. Drei Gründe tauchen immer wieder auf:

  • Rückstau. Laut Mediendienst Integration (Stand 3. Juni 2026) dauert die Bearbeitung in fast allen befragten Städten über ein Jahr, in der Hälfte der Städte über zwei Jahre. 2025 gingen in den befragten Städten etwa 189.000 Anträge ein, rund 10 Prozent weniger als 2024. Die Zahl der offenen Anträge wuchs trotzdem, im Schnitt um 22 Prozent. Der Rückstau wächst also, obwohl weniger Anträge eingehen.
  • Sicherheitsabfragen und andere Stellen. Bei der Prüfung sind Sicherheitsbehörden beteiligt. Die Stadt München nennt dafür aktuell vier bis sechs Monate.
  • Personal und Termine. Manche Behörden brauchen schon bis zum Antragstermin lange. Mediendienst Integration berichtet von bis zu zwei Jahren in einzelnen Städten.

Zu einzelnen Behörden: München nennt auf seiner Seite eine Bearbeitungszeit von 18 Monaten und länger (Angabe der Stadt, abgerufen am 23.10.2026). Auf den Seiten von Aktenzeit stehen offizielle Angaben mit Quelle und Datum neben den gemeldeten Zeiten, zum Beispiel für München.

Die Behörden mit den meisten Meldungen

Die Tabelle zeigt die Behörden, zu denen die meisten Meldungen vorliegen, mit dem jeweiligen Median. Alle Behörden findest du unter Behörden.

BehördeMedianMeldungen
Hamburgüber 849 Tage4
Berlin605 Tage3
Münchenüber 852 Tage3
Behörden mit mindestens 3 Meldungen. Live aus den Meldungen, letzte Meldung heute.Alle Behörden

Was die Wartezeit misst

Aktenzeit zählt ab dem Tag, an dem dein vollständiger Antrag bei der Behörde eingegangen ist, bis zur Entscheidung. Dazu kannst du Eingangsbestätigung, Termin und weitere Schritte melden; wie die Meldungen ausgewertet werden, steht auf der Seite Methodik.

Was „vollständig" heißt, legt die Behörde fest. München schreibt dazu, dass der Antrag erst abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vorliegen, und dass Nachforderungen den Prozess verzögern. Welche Unterlagen deine Behörde verlangt, steht auf ihrer eigenen Seite.

Die Schritte bis zur Urkunde

Zwischen Antrag und Urkunde liegen mehrere Etappen. Typische Zeiten aus den Meldungen:

Typische Abstände ab Antrag, bundesweit
  1. Termin bei der Behörde
    nach 82 Tagen
Live aus den Meldungen, letzte Meldung heute.

Nach § 16 StAG wird die Einbürgerung erst wirksam, wenn die Behörde dir die Einbürgerungsurkunde aushändigt. Vorher gibst du ein feierliches Bekenntnis ab. Die Übergabe soll in der Regel bei einer öffentlichen Feier erfolgen. Wie schnell dein Termin nach der Zusicherung kommt, entscheidet deine Behörde; frag dort nach.

Was du legitim tun kannst

Beschleunigen kannst du das Verfahren nicht, aber du kannst Verzögerungen vermeiden:

  • Reiche alle Unterlagen vollständig und aktuell ein. Prüfe die Liste deiner Behörde vorher.
  • Antworte auf Nachforderungen schnell und bewahre jede Mail und jeden Brief auf.
  • Notiere dein Aktenzeichen und gib es bei jeder Nachricht an.
  • Melde Änderungen, zum Beispiel neue Adresse, Arbeitgeber oder Pass, sofort.
  • Frag nicht in kurzen Abständen nach. Wenige gezielte Sachstandsanfragen (Nachfrage zum Stand des Verfahrens) helfen meist mehr als häufige Mails, die die Sachbearbeitung zusätzlich binden.

Nach drei Monaten: § 75 VwGO

Nach § 75 VwGO ist eine Klage grundsätzlich zulässig, wenn eine Behörde über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Zeit entscheidet, in der Regel nach drei Monaten. Das nennt man Untätigkeitsklage. Eine lange Wartezeit allein ist noch kein solcher Grund, und bei Einbürgerungen sind lange Zeiten verbreitet. Ob eine Klage in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht. Mehr dazu auf der Seite Untätigkeitsklage, Kanzleien findest du unter Kanzleien.

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Häufige Fragen

Zählt die Wartezeit ab dem Antragstermin oder ab dem Einreichen?

Aktenzeit zählt ab dem Eingang des vollständigen Antrags, nicht ab einem Termin. Manche Behörden vergeben vorher einen Termin zur Antragstellung, auf den man in einzelnen Städten bis zu zwei Jahre warten kann (Mediendienst Integration, Stand 3.6.2026). Wie Aktenzeit die Angaben auswertet, steht auf der Seite Methodik.

Gibt es eine offizielle Statusabfrage?

Ob es eine Statusabfrage gibt, entscheidet jede Behörde selbst. Schau auf der Seite deiner Behörde nach einem Online-Portal oder einer Kontaktadresse für Sachstandsanfragen und nenne immer dein Aktenzeichen.

Gibt es die Einbürgerung nach drei Jahren noch?

Nein. § 10 Abs. 3 StAG ist weggefallen, die Neuregelung gilt seit dem 30. Oktober 2025. Es gilt grundsätzlich die allgemeine Aufenthaltszeit von fünf Jahren nach § 10 StAG.

Wie lange dauert es von der Zusicherung bis zur Urkunde?

Das hängt von der Behörde ab, weil die Urkunde erst bei der Übergabe wirksam wird (§ 16 StAG). Typische Zeiten aus den Meldungen siehst du im Block zu den Schritten oben; den Termin gibt deine Behörde vor.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln und Abläufe können sich ändern, prüfe Einzelheiten bei deiner Behörde.