Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg
Bearbeitungszeiten, gemeldet von Antragstellern. Zuständig im Bundesland Schleswig-Holstein.
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Wartezeit meldenSchleswig-Holstein im Vergleich
Andrang und gemeldete Wartezeiten der Behörden in diesem Bundesland.
Ausländische Einwohner: Schätzung aus dem Ausländeranteil 2024 (Regionalatlas, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und der Einwohnerzahl. Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2024.
| # | Behörde | Ausländische Einwohner | Meldungen |
|---|---|---|---|
| 1 | Kreis Pinneberg | 43.100 | 0 |
| 2 | Kiel | 35.300 | 0 |
| 3 | Kreis Segeberg | 30.000 | 0 |
| 4 | Lübeck | 28.400 | 0 |
| 5 | Kreis Stormarn | 23.300 | 0 |
| 6 | Kreis Herzogtum Lauenburgdiese Behörde | 20.100 | 0 |
| 7 | Kreis Rendsburg-Eckernförde | 18.500 | 0 |
| 8 | Flensburg | 16.500 | 0 |
| 9 | Kreis Nordfriesland | 15.900 | 0 |
| 10 | Kreis Ostholstein | 15.400 | 0 |
| 11 | Kreis Schleswig-Flensburg | 13.200 | 0 |
| 12 | Kreis Steinburg | 11.200 | 0 |
| 13 | Kreis Dithmarschen | 11.100 | 0 |
| 14 | Neumünster | 10.900 | 0 |
| 15 | Kreis Plön | 7.300 | 0 |
Deutschlandweit zum Vergleich
- Einbürgerung
- 257 Tage
- 1 Meldung
Häufige Fragen
Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg?
Für Kreis Herzogtum Lauenburg gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart. Deutschlandweit liegt der Median bei 257 Tagen.
Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg nach drei Monaten nicht entschieden hat?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
Wie viele ausländische Einwohner betreut die Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg?
Etwa 20.100 Menschen, 10,2 % der Bevölkerung (Ausländeranteil 2024, Statistische Ämter des Bundes und der Länder).
Seit mehr als 3 Monaten keine Entscheidung?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
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