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Aktenzeit

Ausländerbehörde Frankfurt am Main

Bearbeitungszeiten, gemeldet von Antragstellern. Zuständig im Bundesland Hessen.

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Ausländische Einwohner im Bezirk224.400, 29,5 % der Bevölkerung (2024)

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Offizielle Angaben

Zahlen von der Behörde selbst, aus Parlamentsanfragen und aus Presseberichten, die die Behörde zitieren. Sie fließen nicht in die gemeldeten Wartezeiten ein.

  • Weitere Angabe · Einbürgerung
    24 Monate

    Wartezeit bis zum Beginn der Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags: ca. 24 Monate (laut Website der Behörde, abgerufen am 21.10.2026). Gilt für das gesamte Regierungspräsidium Darmstadt, das über die Einbürgerungen in ganz Südhessen entscheidet (u. a. Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt), nicht nur für diese Behörde.

    Stand 21. Okt. 2026
    Regierungspräsidium Darmstadt
    Behörde
  • Weitere Angabe · Einbürgerung
    66.000 Anträge

    Rund 66.000 offene Einbürgerungsanträge beim Regierungspräsidium Darmstadt im Mai 2026 (Umfrage des Mediendienst Integration). Gilt für das gesamte Regierungspräsidium Darmstadt, das über die Einbürgerungen in ganz Südhessen entscheidet (u. a. Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt), nicht nur für diese Behörde.

    Stand Mai 2026
    Mediendienst Integration
    Erhebung
  • Wartezeit auf einen Termin · Aufenthaltstitel
    3 Monate

    Durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin beim Frankfurt Immigration Office: drei Monate, laut Amtsleiter Norbert Euler (hessenschau, 21.01.2026). Früher waren es bis zu 20 Monate.

    Stand 21. Jan. 2026
    hessenschau.de (Hessischer Rundfunk)
    Presse, zitiert Behörde
  • Eingegangene Anträge · Einbürgerung
    8.116 Anträge

    Im Jahr 2025 neu gestellte Einbürgerungsanträge, von der Stadt an den Mediendienst Integration gemeldet. Gezählt sind in Frankfurt gestellte Anträge. In Hessen entscheidet das Regierungspräsidium über Einbürgerungen, die Stadt nimmt die Anträge entgegen.

    Stand 2025
    Mediendienst Integration
    Erhebung

Hessen im Vergleich

Andrang und gemeldete Wartezeiten der Behörden in diesem Bundesland.

Geschätzte ausländische EinwohnerNoch keine Meldungen
10.00015.00025.00040.000

Ausländische Einwohner: Schätzung aus dem Ausländeranteil 2024 (Regionalatlas, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und der Einwohnerzahl. Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2024.

#BehördeAusländische EinwohnerMeldungen
1Frankfurt am Maindiese Behörde224.4000
2Main-Kinzig-Kreis77.9000
3Landkreis Offenbach75.1000
4Landkreis Wiesbaden66.7000
5Landkreis Groß-Gerau63.6000
6Offenbach am Main53.0000
7Wetteraukreis47.2000
8Landkreis Darmstadt-Dieburg46.8000
9Main-Taunus-Kreis44.8000
10Hochtaunuskreis44.5000
11Kassel43.3000
12Landkreis Gießen41.5000
13Landkreis Bergstraße40.6000
14Landkreis Darmstadt39.7000
15Lahn-Dill-Kreis33.5000
16Landkreis Marburg-Biedenkopf32.0000
17Landkreis Fulda27.1000
18Rheingau-Taunus-Kreis26.9000
19Landkreis Limburg-Weilburg23.6000
20Landkreis Kassel22.5000
21Schwalm-Eder-Kreis18.5000
22Landkreis Waldeck-Frankenberg17.3000
23Landkreis Hersfeld-Rotenburg15.0000
24Odenwaldkreis13.9000
25Vogelsbergkreis9.5000
26Werra-Meißner-Kreis8.8000

Deutschlandweit zum Vergleich

  • Einbürgerung
    257 Tage
    1 Meldung

Häufige Fragen

Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Frankfurt am Main?

Für Frankfurt am Main gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart. Deutschlandweit liegt der Median bei 257 Tagen.

Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Frankfurt am Main nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Wie viele ausländische Einwohner betreut die Ausländerbehörde Frankfurt am Main?

Etwa 224.400 Menschen, 29,5 % der Bevölkerung (Ausländeranteil 2024, Statistische Ämter des Bundes und der Länder).

Seit mehr als 3 Monaten keine Entscheidung?

Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

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