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Aktenzeit

Einbürgerungsantrag: Status prüfen und Sachstandsanfrage

Stand: 23. Oktober 2026. Quellen geprüft heute.

Viele Behörden bieten keine Online-Statusabfrage an. Den Stand erfährst du in der Regel schriftlich, mit deinem Aktenzeichen. Eine klare, höfliche Anfrage ist besser als viele einzelne, und manche Behörden bitten ausdrücklich darum, ganz darauf zu verzichten.

Eine Sachstandsanfrage ist eine Nachfrage bei der Behörde, wie weit die Bearbeitung deines Antrags ist. Unten findest du ein Muster.

Zuerst die Seite deiner Behörde lesen

Bevor du schreibst, schau auf der Website deiner Einbürgerungsbehörde nach: Gibt es ein Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse für Einbürgerung? Steht dort eine Bearbeitungszeit oder ein Hinweis, ab wann Nachfragen sinnvoll sind? Manche Behörden schreiben, dass Anträge nach Eingangsdatum bearbeitet werden und sie sich von selbst melden.

Das ist unterschiedlich. Stand 23.10.2026 gilt zum Beispiel:

  • Das Landesamt für Einwanderung Berlin schreibt auf seiner Einbürgerungsseite, es könne Sachstandsanfragen zu offenen Anträgen nicht beantworten (Abschnitt „Stand 01.08.2025“).
  • Die Stadt Bochum bittet, von Sachstandsanfragen abzusehen, auch über andere Dienststellen. Die Stadt Erfurt bittet ebenfalls darum.
  • Das Migrationsamt Bremen schreibt, es bearbeite nach Eingangsdatum und melde sich, sobald dein Antrag an der Reihe ist. Es nennt außerdem, welche Antragsquartale gerade abschließend bearbeitet werden (Seite aktualisiert am 07.10.2026).

Suche hier deine Behörde und lies ihre Angaben:

Wartezeit bei deiner Behörde

Wann eine Anfrage sinnvoll ist

  • Die Zeit, die deine Behörde selbst nennt, ist abgelaufen.
  • Etwas in deinem Leben hängt vom Stand ab: ein Job, eine Reise, ein ablaufender Aufenthaltstitel.
  • Du hast länger keine Eingangsbestätigung bekommen und bist nicht sicher, ob dein Antrag angekommen ist.

Wenn deine Behörde um Verzicht auf Anfragen bittet und du keinen konkreten Grund hast, ist Abwarten der übliche Weg. Mit einem konkreten Grund oder einer Frist darfst du trotzdem freundlich nachfragen und den Grund nennen.

Wenn dein Aufenthaltstitel abläuft

Das ist ein eigenes Verfahren bei der Ausländerbehörde. Nach § 81 Abs. 4 AufenthG gilt der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung als fortbestehend, wenn du die Verlängerung oder einen anderen Titel vor Ablauf beantragst. Nach § 81 Abs. 5 AufenthG bekommst du darüber eine Bescheinigung, die Fiktionsbescheinigung. Beantrage die Verlängerung also rechtzeitig und frage bei deiner Behörde nach, wie das zusammen mit deinem Einbürgerungsantrag läuft. Mehr dazu in den häufigen Fragen.

Was in die Anfrage gehört

  • Name und Geburtsdatum
  • Aktenzeichen (bei manchen Behörden heißt es Geschäftszeichen)
  • Datum, an dem du den Antrag gestellt hast
  • Was du wissen möchtest: der aktuelle Stand
  • Falls vorhanden: ein konkreter Grund oder eine Frist
  • Anschrift, E-Mail, Telefonnummer

Halte die Anfrage kurz. Schreib sie auf Deutsch, sofern deine Behörde nichts anderes angibt.

Muster für eine neutrale Sachstandsanfrage

Sachstandsanfrage (zum Kopieren)

Betreff: Sachstandsanfrage zu meinem Antrag auf Einbürgerung, Aktenzeichen [Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am [Datum] einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Mein Aktenzeichen lautet [Aktenzeichen]. Ich bitte Sie höflich um Auskunft zum aktuellen Stand meines Antrags und, wenn möglich, zum weiteren Ablauf. [Optional: Der Stand ist für mich wichtig, weil [konkreter Grund, z. B. mein Aufenthaltstitel am [Datum] abläuft].] Falls Unterlagen fehlen, teilen Sie mir bitte mit, welche. Ich reiche sie umgehend nach. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum] [Anschrift] [E-Mail] | [Telefon]

Was danach passiert

Die Antwort kann unterschiedlich ausfallen:

  • Eine Eingangsbestätigung oder ein kurzer Hinweis, dass dein Antrag noch nicht bearbeitet wird.
  • Eine Aufforderung, fehlende Unterlagen nachzureichen.
  • Eine Auskunft zum Stand oder zu einem Termin.
  • Keine Antwort. Das kommt vor, vor allem bei Behörden, die Sachstandsanfragen nicht beantworten.

Wenn du nach sehr langer Zeit weiterhin keine Entscheidung hast, kennt die Verwaltungsgerichtsordnung die Untätigkeitsklage. Nach § 75 VwGO ist sie grundsätzlich möglich, wenn die Behörde ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entschieden hat. Eine Klage vor Ablauf von drei Monaten seit dem Antrag ist nur bei besonderen Umständen zulässig. Eine lange Wartezeit allein ist aber noch kein Grund, die Behörde zu verklagen. Was das bedeutet, erklärt die Seite zur Untätigkeitsklage. Für deinen Einzelfall hilft eine Kanzlei.

Wie lange andere warten

Die Wartezeiten unterscheiden sich stark zwischen den Behörden. Die Tabelle zeigt den aktuellen Median aus den Meldungen. Vergleiche damit deine Wartezeit an deiner Behörde.

BehördeMedianMeldungen
Hamburgüber 849 Tage4
Berlin605 Tage3
Münchenüber 852 Tage3
Behörden mit mindestens 3 Meldungen. Live aus den Meldungen, letzte Meldung heute.Alle Behörden

Alle Behörden findest du unter Behörden.

Wartest du gerade auch?

Melde deinen Antrag in etwa einer Minute. Jede Meldung macht die Zahlen für alle genauer.

Wartezeit melden

Häufige Fragen

Kann ich auch anrufen statt zu schreiben?

Das hängt von der Behörde ab. Manche nennen eine Telefonnummer mit festen Zeiten, andere beantworten Anfragen nur schriftlich oder gar nicht. Das Migrationsamt Bremen nennt zum Beispiel Telefonzeiten (Stand 07.10.2026). Lies zuerst die Einbürgerungsseite deiner Behörde. Eine schriftliche Anfrage hat den Vorteil, dass du später belegen kannst, wann du gefragt hast.

Wie oft sollte ich nachfragen?

Eine klare Anfrage reicht in den meisten Fällen. Wenn du nach der Zeit, die deine Behörde nennt, noch nichts gehört hast, kannst du einmal nachfassen. Mehrere Nachrichten hintereinander bringen dir keine zusätzliche Information.

Verlangsamt eine Anfrage mein Verfahren?

Dafür gibt es keinen Beleg, und für das Gegenteil auch nicht. Manche Behörden schreiben aber, dass Nachfragen Kapazität binden. Halte es deshalb bei einer klaren Anfrage und nutze das Muster oben.

Was ist, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft, während ich warte?

Beantrage die Verlängerung bei der Ausländerbehörde, bevor der Titel abläuft. Nach § 81 Abs. 4 AufenthG gilt der bisherige Titel dann bis zur Entscheidung als fortbestehend, und nach § 81 Abs. 5 AufenthG stellt die Behörde eine Fiktionsbescheinigung aus. Wie sich das mit deinem Einbürgerungsantrag verhält, erfragst du bei deiner Behörde.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln und Abläufe können sich ändern, prüfe Einzelheiten bei deiner Behörde.