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Aktenzeit

Ausländerbehörde Landkreis Börde

Bearbeitungszeiten, gemeldet von Antragstellern. Zuständig im Bundesland Sachsen-Anhalt.

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Ausländische Einwohner im Bezirk8.700, 5,2 % der Bevölkerung (2024)

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Sachsen-Anhalt im Vergleich

Andrang und gemeldete Wartezeiten der Behörden in diesem Bundesland.

Geschätzte ausländische EinwohnerNoch keine Meldungen
10.00015.00025.00040.000

Ausländische Einwohner: Schätzung aus dem Ausländeranteil 2024 (Regionalatlas, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und der Einwohnerzahl. Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2024.

#BehördeAusländische EinwohnerMeldungen
1Magdeburg34.0000
2Halle (Saale)30.3000
3Burgenlandkreis14.6000
4Salzlandkreis12.1000
5Landkreis Anhalt-Bitterfeld11.5000
6Landkreis Harz11.2000
7Saalekreis11.2000
8Landkreis Bördediese Behörde8.7000
9Dessau-Roßlau6.9000
10Landkreis Wittenberg6.6000
11Landkreis Stendal6.0000
12Landkreis Jerichower Land5.8000
13Landkreis Mansfeld-Südharz5.7000
14Altmarkkreis Salzwedel4.4000

Deutschlandweit zum Vergleich

  • Einbürgerung
    257 Tage
    1 Meldung

Häufige Fragen

Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Landkreis Börde?

Für Landkreis Börde gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart. Deutschlandweit liegt der Median bei 257 Tagen.

Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Landkreis Börde nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Wie viele ausländische Einwohner betreut die Ausländerbehörde Landkreis Börde?

Etwa 8.700 Menschen, 5,2 % der Bevölkerung (Ausländeranteil 2024, Statistische Ämter des Bundes und der Länder).

Seit mehr als 3 Monaten keine Entscheidung?

Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

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