Ausländerbehörde Oldenburg
Bearbeitungszeiten, gemeldet von Antragstellern. Zuständig im Bundesland Niedersachsen.
Wann kommt deine Entscheidung?
Melde deinen Antrag und sieh eine Schätzung auf Basis der Menschen, die zur gleichen Zeit bei Oldenburg beantragt haben.
Noch keine Meldungen für diese Behörde
Die erste Meldung macht diese Seite für alle nützlich. Es dauert etwa eine Minute.
Wartezeit meldenOffizielle Angaben
Zahlen von der Behörde selbst, aus Parlamentsanfragen und aus Presseberichten, die die Behörde zitieren. Sie fließen nicht in die gemeldeten Wartezeiten ein.
- Offene Anträge · Einbürgerung3.178 Anträge
Einbürgerungsanträge in Bearbeitung im Mai 2026, von der Behörde an den Mediendienst Integration gemeldet.
- Offene Anträge · Einbürgerung3.500 Anträge
Offene Einbürgerungsanträge im Mai/Juni 2025, von der Behörde an den Mediendienst Integration gemeldet.
Niedersachsen im Vergleich
Andrang und gemeldete Wartezeiten der Behörden in diesem Bundesland.
Ausländische Einwohner: Schätzung aus dem Ausländeranteil 2024 (Regionalatlas, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und der Einwohnerzahl. Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2024.
Deutschlandweit zum Vergleich
- Einbürgerung
- 257 Tage
- 1 Meldung
Häufige Fragen
Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Oldenburg?
Für Oldenburg gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart. Deutschlandweit liegt der Median bei 257 Tagen.
Wie viele Anträge sind bei der Ausländerbehörde Oldenburg offen?
3.178 offene Anträge (Einbürgerung), Stand 2026-05, laut Mediendienst Integration.
Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Oldenburg nach drei Monaten nicht entschieden hat?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
Wie viele ausländische Einwohner betreut die Ausländerbehörde Oldenburg?
Etwa 21.800 Menschen, 12,3 % der Bevölkerung (Ausländeranteil 2024, Statistische Ämter des Bundes und der Länder).
Seit mehr als 3 Monaten keine Entscheidung?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
Mehr zur Untätigkeitsklage