Zum Inhalt
Aktenzeit

Ausländerbehörde Rhein-Neckar-Kreis

Bearbeitungszeiten, gemeldet von Antragstellern. Zuständig im Bundesland Baden-Württemberg.

Wartezeit melden
Ausländische Einwohner im Bezirk81.000, 14,8 % der Bevölkerung (2024)

Wann kommt deine Entscheidung?

Melde deinen Antrag und sieh eine Schätzung auf Basis der Menschen, die zur gleichen Zeit bei Rhein-Neckar-Kreis beantragt haben.

Schätzung erhalten

Noch keine Meldungen für diese Behörde

Die erste Meldung macht diese Seite für alle nützlich. Es dauert etwa eine Minute.

Wartezeit melden

Offizielle Angaben

Zahlen von der Behörde selbst, aus Parlamentsanfragen und aus Presseberichten, die die Behörde zitieren. Sie fließen nicht in die gemeldeten Wartezeiten ein.

  • Offene Anträge · Einbürgerung
    5.500 Verfahren

    Laufende Einbürgerungsverfahren beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, rund 5.500 laut heidelberg24 (08.06.2026) mit Angaben der Einbürgerungsbehörde. Heidelberg hat eine eigene Behörde und ist nicht enthalten.

    Stand 8. Juni 2026
    heidelberg24
    Presse, zitiert Behörde
  • Eingegangene Anträge · Einbürgerung
    3.126 Anträge

    Im Jahr 2025 beim Landratsamt eingegangene Einbürgerungsanträge (2024: 3.682), laut heidelberg24 mit Angaben des Landratsamts.

    Stand 2025
    heidelberg24
    Presse, zitiert Behörde
  • Abgeschlossene Verfahren · Einbürgerung
    2.253 Verfahren

    Im Jahr 2025 im Rhein-Neckar-Kreis eingebürgerte Personen (2024: 1.571), laut heidelberg24 mit Angaben des Landratsamts. Ablehnungen sind nicht enthalten.

    Stand 2025
    heidelberg24
    Presse, zitiert Behörde

Baden-Württemberg im Vergleich

Andrang und gemeldete Wartezeiten der Behörden in diesem Bundesland.

Geschätzte ausländische EinwohnerNoch keine Meldungen
10.00015.00025.00040.000

Ausländische Einwohner: Schätzung aus dem Ausländeranteil 2024 (Regionalatlas, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und der Einwohnerzahl. Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2024.

#BehördeAusländische EinwohnerMeldungen
1Stuttgart167.0000
2Landkreis Ludwigsburg107.9000
3Landkreis Esslingen105.2000
4Mannheim88.5000
5Rhein-Neckar-Kreisdiese Behörde81.0000
6Landkreis Böblingen78.9000
7Rems-Murr-Kreis76.8000
8Landkreis Karlsruhe69.3000
9Ortenaukreis66.8000
10Karlsruhe63.7000
11Landkreis Heilbronn56.2000
12Landkreis Reutlingen51.6000
13Landkreis Konstanz50.2000
14Landkreis Göppingen49.0000
15Freiburg im Breisgau43.4000
16Pforzheim42.1000
17Landkreis Lörrach41.7000
18Ostalbkreis40.8000
19Schwarzwald-Baar-Kreis40.6000
20Heilbronn40.5000
21Landkreis Rastatt38.4000
22Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald37.3000
23Landkreis Ravensburg37.3000
24Landkreis Tübingen34.6000
25Heidelberg34.2000
26Bodenseekreis33.6000
27Ulm31.3000
28Alb-Donau-Kreis31.1000
29Landkreis Waldshut30.3000
30Landkreis Schwäbisch Hall29.8000
31Enzkreis29.6000
32Zollernalbkreis28.9000
33Landkreis Tuttlingen28.0000
34Landkreis Calw26.2000
35Landkreis Biberach25.4000
36Landkreis Heidenheim24.5000
37Landkreis Emmendingen20.9000
38Landkreis Rottweil19.5000
39Landkreis Freudenstadt18.0000
40Neckar-Odenwald-Kreis17.9000
41Main-Tauber-Kreis16.5000
42Landkreis Sigmaringen16.2000
43Hohenlohekreis15.6000
44Baden-Baden14.1000

Deutschlandweit zum Vergleich

  • Einbürgerung
    257 Tage
    1 Meldung

Häufige Fragen

Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Rhein-Neckar-Kreis?

Für Rhein-Neckar-Kreis gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart. Deutschlandweit liegt der Median bei 257 Tagen.

Wie viele Anträge sind bei der Ausländerbehörde Rhein-Neckar-Kreis offen?

5.500 offene Anträge (Einbürgerung), Stand 2026-06-08, laut heidelberg24.

Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Rhein-Neckar-Kreis nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Wie viele ausländische Einwohner betreut die Ausländerbehörde Rhein-Neckar-Kreis?

Etwa 81.000 Menschen, 14,8 % der Bevölkerung (Ausländeranteil 2024, Statistische Ämter des Bundes und der Länder).

Seit mehr als 3 Monaten keine Entscheidung?

Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Mehr zur Untätigkeitsklage