Ausländerbehörde Landkreis Märkisch-Oderland
Bearbeitungszeiten, gemeldet von Antragstellern. Zuständig im Bundesland Brandenburg.
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Wartezeit meldenBrandenburg im Vergleich
Andrang und gemeldete Wartezeiten der Behörden in diesem Bundesland.
Ausländische Einwohner: Schätzung aus dem Ausländeranteil 2024 (Regionalatlas, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und der Einwohnerzahl. Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2024.
| # | Behörde | Ausländische Einwohner | Meldungen |
|---|---|---|---|
| 1 | Potsdam | 22.600 | 0 |
| 2 | Landkreis Oder-Spree | 13.000 | 0 |
| 3 | Landkreis Teltow-Fläming | 12.700 | 0 |
| 4 | Landkreis Potsdam-Mittelmark | 12.500 | 0 |
| 5 | Cottbus | 12.000 | 0 |
| 6 | Landkreis Barnim | 12.000 | 0 |
| 7 | Landkreis Oberhavel | 12.000 | 0 |
| 8 | Landkreis Dahme-Spreewald | 11.500 | 0 |
| 9 | Landkreis Havelland | 11.000 | 0 |
| 10 | Frankfurt (Oder) | 9.400 | 0 |
| 11 | Landkreis Märkisch-Oderlanddiese Behörde | 9.300 | 0 |
| 12 | Landkreis Uckermark | 7.600 | 0 |
| 13 | Brandenburg an der Havel | 6.500 | 0 |
| 14 | Landkreis Oberspreewald-Lausitz | 6.500 | 0 |
| 15 | Landkreis Ostprignitz-Ruppin | 5.600 | 0 |
| 16 | Landkreis Spree-Neiße | 5.500 | 0 |
| 17 | Landkreis Prignitz | 5.000 | 0 |
| 18 | Landkreis Elbe-Elster | 4.400 | 0 |
Deutschlandweit zum Vergleich
- Einbürgerung
- 257 Tage
- 1 Meldung
Häufige Fragen
Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Landkreis Märkisch-Oderland?
Für Landkreis Märkisch-Oderland gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart. Deutschlandweit liegt der Median bei 257 Tagen.
Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Landkreis Märkisch-Oderland nach drei Monaten nicht entschieden hat?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
Wie viele ausländische Einwohner betreut die Ausländerbehörde Landkreis Märkisch-Oderland?
Etwa 9.300 Menschen, 5,0 % der Bevölkerung (Ausländeranteil 2024, Statistische Ämter des Bundes und der Länder).
Seit mehr als 3 Monaten keine Entscheidung?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
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