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Aktenzeit

Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Bearbeitungszeiten, gemeldet von Antragstellern. Zuständig im Bundesland Sachsen.

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Ausländische Einwohner im Bezirk11.800, 4,8 % der Bevölkerung (2024)

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Sachsen im Vergleich

Andrang und gemeldete Wartezeiten der Behörden in diesem Bundesland.

Geschätzte ausländische EinwohnerNoch keine Meldungen
10.00015.00025.00040.000

Ausländische Einwohner: Schätzung aus dem Ausländeranteil 2024 (Regionalatlas, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und der Einwohnerzahl. Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2024.

#BehördeAusländische EinwohnerMeldungen
1Leipzig85.0000
2Dresden65.8000
3Chemnitz34.4000
4Landkreis Zwickau20.5000
5Landkreis Görlitz18.1000
6Landkreis Mittelsachsen17.4000
7Vogtlandkreis14.4000
8Landkreis Meißen13.0000
9Landkreis Nordsachsen12.6000
10Erzgebirgskreis12.4000
11Landkreis Leipzig12.3000
12Landkreis Bautzen12.2000
13Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirgediese Behörde11.8000

Deutschlandweit zum Vergleich

  • Einbürgerung
    257 Tage
    1 Meldung

Häufige Fragen

Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge?

Für Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart. Deutschlandweit liegt der Median bei 257 Tagen.

Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nach drei Monaten nicht entschieden hat?

Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

Wie viele ausländische Einwohner betreut die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge?

Etwa 11.800 Menschen, 4,8 % der Bevölkerung (Ausländeranteil 2024, Statistische Ämter des Bundes und der Länder).

Seit mehr als 3 Monaten keine Entscheidung?

Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.

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