Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall
Bearbeitungszeiten, gemeldet von Antragstellern. Zuständig im Bundesland Baden-Württemberg.
Offizielle Angaben zur Einbürgerung
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Gemeldet auf Aktenzeit
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Adresse und Erreichbarkeit aus dem Verwaltungsportal oder von der Website der Behörde, siehe Quelle. Viele Behörden empfangen nur mit Termin, prüfe das vor dem Besuch.
Landratsamt Schwäbisch Hall
- Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Einbürgerung
- Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Mi 13:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Baden-Württemberg im Vergleich
Andrang und gemeldete Wartezeiten der Behörden in diesem Bundesland.
Ausländische Einwohner: Schätzung aus dem Ausländeranteil 2024 (Regionalatlas, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und der Einwohnerzahl. Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2024.
Deutschlandweit zum Vergleich
- Einbürgerung
- über 1682 Tage
- 4 Meldungen
- Aufenthaltserlaubnis, erstmals
- 9 Tage
- 2 Meldungen
Häufige Fragen
Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall?
Für Landkreis Schwäbisch Hall gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.
Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall nach drei Monaten nicht entschieden hat?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
Wie viele ausländische Einwohner betreut die Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall?
Etwa 29.800 Menschen, 15,2 % der Bevölkerung (Ausländeranteil 2024, Statistische Ämter des Bundes und der Länder).
Seit mehr als 3 Monaten keine Entscheidung?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
Mehr zur Untätigkeitsklage