Ausländerbehörde Lüneburg
Bearbeitungszeiten, gemeldet von Antragstellern. Zuständig im Bundesland Niedersachsen.
Nur für Einwohner von Lüneburg. Für alle anderen im Kreis: Landkreis Lüneburg
Offizielle Angaben zur Einbürgerung
Die Behörde hat bisher keine Zahlen veröffentlicht, und wir haben keine in Parlamentsanfragen oder der Presse gefunden.
Gemeldet auf Aktenzeit
Noch keine Meldungen für diese Behörde. Die erste Meldung macht die Seite für alle nützlich. Es dauert etwa eine Minute.
Wartezeit meldenKontakt
Adresse und Erreichbarkeit aus dem Verwaltungsportal oder von der Website der Behörde, siehe Quelle. Viele Behörden empfangen nur mit Termin, prüfe das vor dem Besuch.
Ausländerbehörde der Hansestadt Lüneburg
- +49 4131 309-3252Dienstag und Donnerstag 10 bis 12 Uhr
- Öffnungszeiten: Besuch nur mit Termin; Abholung abholbereiter Dokumente ohne Termin: Montag 10:00 bis 13:00 sowie 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag 10:00 bis 13:00 sowie 14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 bis 13:00 sowie 14:00 bis 15:30 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Einbürgerungsbehörde der Hansestadt Lüneburg
- +49 4131 309-3255dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr
Niedersachsen im Vergleich
Andrang und gemeldete Wartezeiten der Behörden in diesem Bundesland.
Ausländische Einwohner im Zuständigkeitsbereich: 6.100
Ausländische Einwohner: Schätzung aus dem Ausländeranteil 2024 (Regionalatlas, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und der Einwohnerzahl. Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2024.
Deutschlandweit zum Vergleich
- Einbürgerung
- über 1682 Tage
- 20 Meldungen
- Niederlassungserlaubnis
- 115 Tage
- 5 Meldungen
- Aufenthaltserlaubnis, erstmals
- 9 Tage
- 2 Meldungen
Häufige Fragen
Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Lüneburg?
Für Lüneburg gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart.
Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Lüneburg nach drei Monaten nicht entschieden hat?
Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
Schon länger als 3 Monate?
Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
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