Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis
Bearbeitungszeiten, gemeldet von Antragstellern. Zuständig im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Wartezeit meldenOffizielle Angaben
Zahlen von der Behörde selbst, aus Parlamentsanfragen und aus Presseberichten, die die Behörde zitieren. Sie fließen nicht in die gemeldeten Wartezeiten ein.
- Bearbeitungszeit laut Behörde · Einbürgerung18 Monate
Bearbeitungsdauer bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises: derzeit etwa 18 Monate, in Einzelfällen länger (laut Website der Behörde, abgerufen am 21.10.2026). Bergheim und Kerpen haben eigene Einbürgerungsbehörden.
- Weitere Angabe · Aufenthaltstitel
Die Ausländerbehörde des Kreises meldet längere Wartezeiten bei allen Terminen, weil sie Rückstände nach einem Cyberangriff abarbeitet; eine Zahl nennt sie nicht (laut Website der Behörde, abgerufen am 21.10.2026).
- Eingegangene Anträge · Einbürgerung1.806 Anträge
Im Jahr 2025 gestellte Einbürgerungsanträge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Rhein-Erft-Kreises, amtliche Statistik von IT.NRW (nach Wohnort gezählt, einschließlich Bergheim und Kerpen).
- Abgeschlossene Verfahren · Einbürgerung593 Verfahren
Im Jahr 2025 vollzogene Einbürgerungen von Einwohnerinnen und Einwohnern des Rhein-Erft-Kreises, amtliche Statistik von IT.NRW (einschließlich Bergheim und Kerpen). Ablehnungen sind nicht enthalten.
Nordrhein-Westfalen im Vergleich
Andrang und gemeldete Wartezeiten der Behörden in diesem Bundesland.
Ausländische Einwohner: Schätzung aus dem Ausländeranteil 2024 (Regionalatlas, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und der Einwohnerzahl. Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2024.
Deutschlandweit zum Vergleich
- Einbürgerung
- 257 Tage
- 1 Meldung
Häufige Fragen
Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis?
Für Rhein-Erft-Kreis gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart. Die Behörde nennt 18 Monate (Rhein-Erft-Kreis, 2026-10-21). Deutschlandweit liegt der Median bei 257 Tagen.
Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis nach drei Monaten nicht entschieden hat?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
Wie viele ausländische Einwohner betreut die Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis?
Etwa 72.900 Menschen, 15,5 % der Bevölkerung (Ausländeranteil 2024, Statistische Ämter des Bundes und der Länder).
Seit mehr als 3 Monaten keine Entscheidung?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
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