Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss
Bearbeitungszeiten, gemeldet von Antragstellern. Zuständig im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Wartezeit meldenOffizielle Angaben
Zahlen von der Behörde selbst, aus Parlamentsanfragen und aus Presseberichten, die die Behörde zitieren. Sie fließen nicht in die gemeldeten Wartezeiten ein.
- Wartezeit auf einen Termin · Einbürgerung12 Monate
Nur Stadt Neuss: Wartezeit auf einen Termin zur Vorsprache bei der städtischen Einbürgerungsbehörde ca. zwölf Monate (laut Website der Behörde, abgerufen am 21.10.2026).
- Weitere Angabe · Einbürgerung16 Monate
Nur Stadt Neuss: nach der Antragstellung kann die Bearbeitung bis zu 16 Monate dauern, zusätzlich zur Wartezeit auf den Termin (laut Website der Behörde, abgerufen am 21.10.2026).
- Eingegangene Anträge · Einbürgerung1.878 Anträge
Im Jahr 2025 gestellte Einbürgerungsanträge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Rhein-Kreises Neuss, amtliche Statistik von IT.NRW (nach Wohnort gezählt, einschließlich Neuss und Dormagen mit eigenen Einbürgerungsbehörden).
- Bearbeitungszeit laut Behörde · Einbürgerung6 Monate
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Einbürgerungsantrags bei der Einbürgerungsstelle des Kreises im November 2024: 6 Monate (Antwort der Verwaltung an den Kreistag). Zuständig für Meerbusch, Korschenbroich, Kaarst, Jüchen, Rommerskirchen und Grevenbroich.
- Abgeschlossene Verfahren · Einbürgerung926 Verfahren
Im Jahr 2024 von der Einbürgerungsstelle des Kreises bearbeitete Einbürgerungsvorgänge, laut Pressemitteilung des Kreises vom Januar 2025.
Nordrhein-Westfalen im Vergleich
Andrang und gemeldete Wartezeiten der Behörden in diesem Bundesland.
Ausländische Einwohner: Schätzung aus dem Ausländeranteil 2024 (Regionalatlas, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und der Einwohnerzahl. Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2024.
Deutschlandweit zum Vergleich
- Einbürgerung
- 257 Tage
- 1 Meldung
Häufige Fragen
Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss?
Für Rhein-Kreis Neuss gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart. Die Behörde nennt 6 Monate (Rhein-Kreis Neuss, Kreistag (SessionNet), 2024-11-06). Deutschlandweit liegt der Median bei 257 Tagen.
Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss nach drei Monaten nicht entschieden hat?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
Wie viele ausländische Einwohner betreut die Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss?
Etwa 66.400 Menschen, 14,7 % der Bevölkerung (Ausländeranteil 2024, Statistische Ämter des Bundes und der Länder).
Seit mehr als 3 Monaten keine Entscheidung?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
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