Ausländerbehörde Ortenaukreis
Bearbeitungszeiten, gemeldet von Antragstellern. Zuständig im Bundesland Baden-Württemberg.
Wann kommt deine Entscheidung?
Melde deinen Antrag und sieh eine Schätzung auf Basis der Menschen, die zur gleichen Zeit bei Ortenaukreis beantragt haben.
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Wartezeit meldenOffizielle Angaben
Zahlen von der Behörde selbst, aus Parlamentsanfragen und aus Presseberichten, die die Behörde zitieren. Sie fließen nicht in die gemeldeten Wartezeiten ein.
- Bearbeitungszeit laut Behörde · Einbürgerung18 Monate
Bearbeitungszeit für Einbürgerungsanträge beim Landratsamt: mindestens 18 Monate (laut Website der Behörde, abgerufen am 21.10.2026).
- Abgeschlossene Verfahren · Einbürgerung1.000 Verfahren
Im Jahr 2025 im Ortenaukreis eingebürgerte Personen, darunter 135 aus EU-Staaten (Pressemitteilung vom 22.09.2026). Ablehnungen sind nicht enthalten.
Baden-Württemberg im Vergleich
Andrang und gemeldete Wartezeiten der Behörden in diesem Bundesland.
Ausländische Einwohner: Schätzung aus dem Ausländeranteil 2024 (Regionalatlas, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und der Einwohnerzahl. Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2024.
Deutschlandweit zum Vergleich
- Einbürgerung
- 257 Tage
- 1 Meldung
Häufige Fragen
Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Ortenaukreis?
Für Ortenaukreis gibt es noch keine ausreichenden Meldungen zu dieser Antragsart. Die Behörde nennt 18 Monate (Landratsamt Ortenaukreis, 2026-10-21). Deutschlandweit liegt der Median bei 257 Tagen.
Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Ortenaukreis nach drei Monaten nicht entschieden hat?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
Wie viele ausländische Einwohner betreut die Ausländerbehörde Ortenaukreis?
Etwa 66.800 Menschen, 15,2 % der Bevölkerung (Ausländeranteil 2024, Statistische Ämter des Bundes und der Länder).
Seit mehr als 3 Monaten keine Entscheidung?
Nach § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
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