Ausländerbehörde Paderborn
Bearbeitungszeiten, gemeldet von Antragstellern. Zuständig im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Nur für Einwohner von Paderborn. Für alle anderen im Kreis: Kreis Paderborn
Offizielle Angaben zur Einbürgerung
Die Behörde hat bisher keine Zahlen veröffentlicht, und wir haben keine in Parlamentsanfragen oder der Presse gefunden.
Gemeldet auf Aktenzeit
Wenige Meldungen. Die Werte können sich mit jeder neuen Meldung deutlich ändern.
- Hälfte entschieden nach
- 100 Tage
- ca. 3 Monate
- Entschieden
- 1
- Noch offen
- 0
1 entschieden, 0 offen
Anteil entschiedener Anträge nach Tagen
Offene Anträge zählen mit, bis sie entschieden sind. So gehen lange Wartezeiten nicht verloren.
Letzte Meldungen
Der Balken zeigt die Wartezeit, der Strich den Median dieser Behörde.
- entschieden nach 100 TagenEinbürgerungbeantragt Nov. 2025
Kontakt
Adresse und Erreichbarkeit aus dem Verwaltungsportal oder von der Website der Behörde, siehe Quelle. Viele Behörden empfangen nur mit Termin, prüfe das vor dem Besuch.
Nordrhein-Westfalen im Vergleich
Andrang und gemeldete Wartezeiten der Behörden in diesem Bundesland.
Ausländische Einwohner im Zuständigkeitsbereich: 17.700
Ausländische Einwohner: Schätzung aus dem Ausländeranteil 2024 (Regionalatlas, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und der Einwohnerzahl. Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2024.
Deutschlandweit zum Vergleich
- Einbürgerung
- über 1682 Tage
- 22 Meldungen
- Niederlassungserlaubnis
- 115 Tage
- 7 Meldungen
- Aufenthaltserlaubnis, erstmals
- 9 Tage
- 2 Meldungen
Häufige Fragen
Wie lange dauert Einbürgerung bei der Ausländerbehörde Paderborn?
Nach 1 Meldungen von Antragstellern ist die Hälfte der Anträge nach 100 Tagen entschieden (ca. 3 Monate).
Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde Paderborn nach drei Monaten nicht entschieden hat?
Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
Schon länger als 3 Monate?
Das ist häufig und allein noch kein Grund, etwas zu unternehmen. Viele Behörden haben große Rückstände, und Nachfragen beschleunigen selten etwas. Gibt es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage möglich. Ob das bei dir zutrifft, klärt eine Kanzlei für Migrationsrecht.
Mehr zur Untätigkeitsklage